Eine Heilmittelverordnung vom Arzt ist für das Erhalten einer logopädischen Therapie zwingende Voraussetzung. Dies betrifft sowohl Privat- wie auch Kassenpatient*innen. Verordnende Ärzte können sein: Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Pädaudiolog*innen, Kieferorthopäd*innen, Zahnärzt*innen oder auch Hausärzt*innen. Bei Therapiebeginn darf die Heilmittelverordnung nicht älter als 28 Tage sein.
Logopädie am Rathaus
Cornelia Freifrau v. Streit
Hamburger Straße 20
24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: 04193 - 75 45 74 (immer Anrufbeantworter)
eMail: v.streit[at]logopaedie-am-rathaus.de
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.